Das Wichtigste zum neuen Kulturgesetz, nachzuhören in meinem Morgengespräch auf RAI Südtirol:
Der Landtag hat gestern Abend nach ausführlicher Debatte das neue Landeskulturgesetz genehmigt. Dieses Gesetz bildet die Basis für die Kulturförderung des Landes in den nächsten Jahren. Zu den wesentlichen Neuerungen in diesem Gesetz zählen:
> Die Möglichkeit mehrjähriger Förderzusagen
> Gemeinsame Sitzungen der drei Beiräte als neuer Landeskulturbeirat
> Möglichkeit der direkten Verlagsförderung für Publikationen und Übersetzungen
> Die Künstlerförderung soll vermehrt in Form von Arbeitsstipendien erfolgen
Bei der Erarbeitung des Gesetzes war es ein großes Anliegen, sowohl die Kulturschaffenden (#KulturPerspektiven) als auch die Kolleginnen und Kollegen im Landtag mit einzubinden.
Im Zuge der Debatte im Landtag kam aus den Reihen der Opposition dementsprechend mehrfach ein Lob dazu.
Nach Genehmigung des Gesetzes im Landtag gilt es nun, zügig die entsprechenden Förderkriterien zu erarbeiten. Eine Vielzahl von Anregungen wurden bereits in der Veranstaltungsreihe #KulturPerspektiven gesammelt. Ich freue mich aber weiterhin über jede entsprechende Anregung: www.provinz.bz.it/kulturperspektiven