Es gibt nur vier Gründe, die Gemeinde zu verlassen: um zur Arbeit zu gehen, aus gesundheitlichen Gründen, aus dringender Notwendigkeit und einer Heimkehr vom Ausland. Zum Nachweis dieser Gründe muss nun folgende neue Eigenerklärung ausgefüllt und mitgeführt werden. Und bitte bedenkt: Der Wahrheitsgehalt der Erklärungen kann nachträglich überprüft. Eine Falschaussage stellt ein Vergehen dar.
Neu ist jener Passus, womit der Unterfertigte erklärt, nicht unter Quarantäne zu stehen und nicht positiv auf das Coronavirus getestet worden zu sein. Zu dieser Überarbeitung des alten Formulars war das Innenministerium gezwungen, weil es trotz der Kontrollen und Strafen fahrlässige Mitbürgerinnen und Mitbürger gab, die trotz auferlegter Quarantäne ihr Zuhause verlassen haben. Neu ist auch, dass jeder bestätigen muss, die strengen Ausgangsregeln und die strafrechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen zu kennen.
Den Südtirolerinnen und Südtiroler, die von ihrem Auslandsaufenthalt in diesen Tagen zurückkehren, müssen bei der Einreise nach Italien die Eigenerklärung auch dabeihaben.