Die Regierung in Rom hat das Formular zur Eigenerklärung wiederholt abgeändert und dieses auf die Ansteckungsschutzmaßnahmen des jüngsten Dekrets, das am 25. März in Kraft getreten ist, hin angepasst.
Es ist dies das vierte Formular, um das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus zu verhindern. Das Ziel, das mit dieser neuen Eigenerklärung verfolgt wird, ist klar: Menschen, die sich freiwillig nicht an die Einschränkungen halten, müssen für ihr fahrlässiges Handeln mit verschärften Strafen rechnen.
Wer zu Hause keinen Drucker hat, kann die neue Eigenerklärung auch händisch abschreiben. Hauptsache man hat sie dabei, sobald man das Haus oder die Wohnung verlässt.