Notdienst in Kindergarten und Schule: Details stehen fest

Mit dem Landesgesetz, das wir am 8. Mai beschlossen haben, können wir in dieser Phase zwei unseren eigenen Weg, den „Südtiroler Weg“ gehen. Damit haben wir vergangene Woche auch die gesetzliche Grundlage für eine Betreuung in konstanten Kleingruppen, einen sogenannten Notdienst für Kindergartenkinder und Schülerinnen sowie Schüler der Grundschule, geschaffen. Eine Notwendigkeit, nachdem wir mittels des Landesgesetzes zur Phase zwei das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben teilweise wieder hochgefahren haben. 

Landesregierung beschließ Details

Heute haben wir in der wöchentlichen Landesregierungssitzung über die Details zum Notdienst für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler der Grundschule entschieden und damit die rechtliche Grundlage geschaffen, nachdem ich den Beschluss dazu in die Landesregierung gebracht habe. Die Inhalte zum Beschluss ausgearbeitet haben die drei Bildungsdirektionen gemeinsam. Am Nachmittag haben Landesrat Giuliano Vettorato und ich den sogenannten Notdienst in der virtuellen Landesmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. 

Notdienst ist nicht gleichzusetzen mit Öffnung der Bildungseinrichtungen

Gerade für Kinder war die Zeit der Ausgangsbeschränkungen eine enorme Belastung. Sie brauchen soziale Kontakte. Das ist mir bewusst. Aber wir sind leider noch immer in einer Ausnahmesituation, die einen besonderen Gesundheitsschutz notwendig macht. Deswegen müssen wir beim Notdienst die beteiligten Gruppen so eng wie möglich halten. 

Grundsätzlich gilt für den Notdienst – ähnlich wie bei anderen Betreuungsnotdiensten – eine verkleinerte Gruppengröße von vier Kindern im Kindergarten und von sechs Schülerinnen sowie Schüler in der Grundschule, die von einer Bezugsperson über einen bestimmten Zeitraum –getrennt von anderen Gruppen – betreut werden. 

Italienweit einmalig

Ich habe in den vergangenen Tagen viel Bereitschaft und Verantwortungsbewusstsein vom Bildungspersonal gespürt. Das will ich betonen. Auch will ich darauf hinweisen, dass wir in Südtirol – Dank unserem eigenen „Südtiroler Weg“ – diesen Dienst anbieten könne, der staatsweit in diesem Moment leider einmalig ist. Ich sehe dieses Engagement in erster Linie als Unterstützung für jene Familien, die in einer sehr prekären Situation sind und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben, während Eltern wieder ihrer Arbeit nachgehen. 

Ja, wir müssen Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren. Aber! Wir müssen dabei zuallererst die Gesundheit aller Beteiligten schützen. Und diese Maxime gilt auch für den Notdienst für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler der Grundschule: daher die Festlegung auf kleine Gruppen; daher auch die Notwendigkeit den Notdienst nicht auf alle Berufssparten auszuweiten. In einem zweiten Moment sind dann auch weitere Schritte machbar, sofern die Infektionskurve nicht ansteigt. 

Notdienst von 8.00 bis 12.30 Uhr

Wer sein Kind für den halbtägigen Notdienst von 8.00 bis 12.30 Uhr anmelden möchte, muss dafür am morgigen Mittwoch, 13. Mai (ab 0.00 Uhr) online auf der Landeswebseite der Deutschen Bildungsdirektion das entsprechende Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen. Dem Formular ist auch eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass beide Eltern berufstätig sind und keine andere Möglichkeit der Betreuung der Kinder besteht. Zudem darf es keine Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeitmodellen, zu Smart Working oder Home-Office für die Eltern geben. In der Zeit des Notdienstes müssen beide Eltern oder Erziehungsverantwortliche nachweislich im Dienst sein. Berücksichtigt werden auch Kinder, die sich in einem prekären Familienumfeld befinden und vom Sozialdienst begleitet werden. Dass die Betroffenen diese Voraussetzungen erfüllen und dass sie aufgrund der Vorrangkriterien Anrecht auf den Notdienst haben, müssen sie durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Auswahl und Reihung

Eine Kommission, bestehend aus Vertretungen der Schuldirektion bzw. Kindergartensprengels sowie der Gemeinde, nehmen am Donnerstag, 14. Mai eine Reihung aller angemeldeten Kinder vor und entscheiden auf der Basis der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Plätze über deren Zulassung zum Notdienst. Sollte es mehr Anmeldungen als freie Plätze geben, wird jenen Eltern Vorrang eingeräumt, die in den Bereichen öffentliches Gesundheitswesen, Pflegebereich, Behörden der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Katastrophenschutz, Lebensmittelversorgung und Personal, das den Notdienst garantiert, tätig sind. Wenn zu viele Anträge gestellt werden, sollen im Kindergarten ältere Kinder, in der Grundschule jüngere Schülerinnen und Schüler vorgereiht werden. Auch die Anzahl der Geschwisterkinder in der Bildungsstufe wird miteinbezogen.

Notdienst für Kinder und Schüler mit Beeinträchtigung

Eltern von Kindergarten- oder Grundschulkindern mit einer Beeinträchtigung können das Ansuchen um Zulassung zum Notdienst an jenen Kindergarten oder jene Schule richten, in denen ihr Kind regulär eingeschrieben ist. Jugendliche mit Beeinträchtigung, die eine Mittel-, Ober- und Berufsschule besuchen, müssen für den Notdienst bei der jeweiligen Bildungsdirektion angemeldet werden. Begleitet werden diese Kinder oder Jugendlichen am Vormittag von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter für Integration. Die Kinder sind dabei integrierter Teil einer bereits bestehenden Gruppe im Kindergarten oder in der Schule oder werden, je nach Beeinträchtigungsbild, alleine begleitet.

 

Posted on May 12, 2020 .