Im Juli letzten Jahres hat die Abgeordnetenkammer in Rom das als „La buona scuola“ bekannte Gesetz zur Bildungsreform erlassen. Einerseits sind damit weitreichende Zuständigkeiten an Südtirol übergegangen – etwa im Bereich der Lehrerausbildung oder der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse. Auch wenn das Staatsgesetz in Südtirol nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, musste das Land dennoch seine Bestimmungen an die Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung anpassen, da Südtirol im Bereich des Unterrichts an den Grund-, Mittel- und Oberschulen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnis besitzt. Für die Anpassung der entsprechenden Landesbestimmungen an die Grundsätze dieser staatlichen Neuerungen haben wir seit November 2015 zahlreiche Gespräche mitunterschiedlichen Interessenvertretern geführt. Außerdem gab es über vier Bildungsdialoge und die entsprechende Webseite für alle am Bildungsleben Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung, ihre Anregung und/oder Kritik mitzuteilen. Die Anregungen waren zahlreich und teilweise kontrovers. Wir haben deshalb versucht, einen Ausgleich zu finden, damit dieser Landesgesetzentwurf, der durch die vielen Rückmeldungen weiterentwickelt wurde, von breiter Basis getragen ist.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde nun am vergangenen Dienstag von der Landesregierung gutgeheißen und kann somit dem Landtag zur Behandlung vorgelegt werden. Die wichtigsten Neuerungen werden in den untenstehenden Abbildungen grafisch dargestellt.