Rückerstattung der Studiengebühren künftig für ganz Europa

Seit dieser Woche sind die gesetzliche Bestimmungen zur Rückerstattung von Studiengebühren innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Bisher konnten Südtiroler Studierende lediglich um die Rückerstattung von Studiengebühren für Studien innerhalb des deutschen Sprachraums und Italiens ansuchen. Nun wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass künftig jungen Südtirolerinnen und Südtirolern auch für Studien im gesamten Europäischen Raum die Studiengebühren rückerstattet werden. Damit konnten wir einen weiteren Anreiz dafür setzen, im Ausland wichtige Erfahrung auf und abseits des Uni-Campus zu sammeln. Sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für die berufliche Laufbahn stellen Aufenthalte im Ausland für junge Menschen eine sehr wertvolle Erfahrung dar.
Die genauen Modalitäten dazu befinden sich bereits in Ausarbeitung, damit schon bald Ansuchen gestellt werden können.
Ab 16. August können alle Studierende online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2017/2018 ansuchen. Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2017.
Die Anträge für Studienbeihilfen für das In- und Ausland sind online über den E-Government-Service unter https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe verfügbar.

 

Posted on August 10, 2017 .