Freie Fahrt für Südtirols Studierende: Sie können zurück an ihren Studienort in Österreich

Südtirols Studierende und Lehrlinge dürfen nach Österreich einreisen und an ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort zurückkehren ohne ein ärztliches Attest mitführen zu müssen. Dies deshalb, weil sie seit heute laut österreichischer Bundesregierung und somit auch für die österreichischen Grenzbehörden unter die Kategorie „Pendler-Berufsverkehr“ fallen. 

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus sind Südtiroler Studierendein in Österreich nach Südtirol zurückgekehrt. Jetzt, wo an den Hochschulen der Betrieb wieder in kleinen Schritten hochgefahren wird und gegen Semesterende an österreichischen Universitäten wieder Prüfungen in Präsenzform stattfinden, stecken zahlreiche Südtiroler Studierende in einer Zwickmühle: Die staatlichen Richtlinien erlauben es ihnen derzeit trotz der jüngster Lockerungen in Italien nicht, aus Studiengründen an ihren Studienort nach Österreich zurückzukehren. Die Fahrt bis zur Grenze ist – laut jüngster Verordnung des Landeshauptmannes – hierzulande zulässig. Nicht geklärt hingegen war die Einreise nach Österreich.

Zusammen mit dem österreichischen Innenminister Karl Nehammer und dem österreichischen Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Heinz Faßmann, ist uns eine Lösung der beschriebenen Schwierigkeiten gelungen: Südtiroler Studierende, aber auch Lehrlinge, können wieder an ihren österreichischen Studienort zurückkehren und dabei problemlos nach Österreich einreisen, sofern sie eine unaufschiebbare Notwendigkeit vorweisen können. Das Pendeln zwischen dem Studienort und dem Heimatort in Südtirol ist aber in jedem Fall untersagt. 

Bei der Grenzkontrolle müssen die Studierenden die notwendigen Reisedokumente sowie beispielsweise einen gültigen Studien- oder Ausbildungsausweis, der den Grenzübertritt glaubhaft macht, vorweisen. "Nach aktueller Rechtsauskunft des zuständigen Ministeriums werden Studierende im Sinne dieser Verordnung in der geltenden Fassung als 'Pendler-Berufsverkehr' erfasst. Somit ist für pendelnde Studierende weder ein ärztliches Zeugnis mitzuführen, dass ein molekularbiologischer Test auf Sars-CoV-2 negativ ist, noch ist eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne notwendig", schreiben die beiden Minister in einem Brief mich.

Darüber hinaus betonen die beiden Minister, dass die Lösung der beschriebenen Schwierigkeiten "im Sinne der erfolgreichen Kooperation mit Südtirol für die österreichische Bundesregierung von großem Interesse gewesen sei". Für mich ist die effiziente Lösung für diese Schwierigkeiten ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen der Südtiroler Landesregierung und der neuen Bundesregierung in Österreich unter Kanzler Sebastian Kurz.

Auch die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wurde in den vergangenen Wochen immer wieder von Südtiroler Studierenden kontaktiert und hat auf die fehlende Rechtssicherheit hingewiesen. Und auch die sh hat die Regelung und die Rechtssicherheit, die damit Südtiroler Studierende erhalten, mir gegenüber begrüßt

Posted on May 5, 2020 .