Unsere Kleinstunternehmen spielen in Südtirols Wirtschaft eine große Rolle, denn ein Großteil der Südtiroler Unternehmen sind Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten. Um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auch in Zukunft zu garantieren, sind eine stärkere Digitalisierung und der Ausbau der digitalen Kompetenzen notwendig. Damit dies für Kleinstunternehmen leichter möglich ist, haben wir in der Landesregierung heute (23. August) Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen beschlossen.
Die Digitalisierungsprämie für Kleinstunternehmen ist da!
Die Pandemie hat eine wirtschaftliche Dynamik ausgelöst, welche offensichtlich gemacht hat, dass es notwendig ist, traditionelle Tätigkeiten mit digitaler Technologie zu ergänzen. Gerade bei Kleinstunternehmen ist hier dringender Handlungsbedarf, damit diese wettbewerbsfähig bleiben. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung unterstützen wir mit einer sogenannten Digitalisierungsprämie Digitalisierungsvorhaben und den Ausbau digitaler Kompetenzen. Dafür stellen wir als Landesregierung für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Von 2.000 Euro bis hin zu 10.000 Euro je Antrag
Im Sinne der heute ebenfalls in der Landesregierungssitzung beschlossenen Richtlinien können sich Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus um die Digitalisierungsprämie bewerben. Gefördert werden die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen, des Internetauftrittes und des elektronischen Handels, der digitalen Kommunikationsmodelle und Social-Media-Verwaltung. Demnach werden Schulungen, Beratungen sowie der Ankauf und die Optimierung von Software mit bis zu 60 Prozent der zulässigen Ausgabe bezuschusst. Die Mindestausgabe liegt bei 2.000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag. Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.