Seit nunmehr elf Jahren sind die Beträge der ordentlichen Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen gleichgeblieben. In der Landesregierungssitzung haben wir heute (23. August) beschlossen, alle Stipendienstufen um 20 Prozent zu erhöhen. Es ist dies eine erstmalige Erhöhung seit mehr als zehn Jahren. Damit wird das Land Südtirol in Zukunft insgesamt 11,8 Millionen für die ordentlichen Studienbeihilfen ausgeben. Es ist dies eine längst fällige Anpassung und für junge Menschen in unserem Land eine wichtige Unterstützung, damit sie einem Studium nachgehen können.
Die neue Verordnung gilt für Anträge, die für das akademische Jahr 2022/2023 und folgende gestellt werden. Für Studierende, deren „Faktor der wirtschaftlichen Lage“ (FWL) bis zu 1 beträgt, kann sich die Studienbeihilfe auf bis zu 6.960 Euro belaufen; auf bis zu 8.280 Euro für Studierende mit zu Lasten lebenden Kindern. Die Auszahlung der Studienbeihilfen wird voraussichtlich innerhalb März 2023 erfolgen.