Die Kunst, von der Kunst zu leben, hat auch ihre Tücken. Man denke an unregelmäßige Auftragslagen oder schwankende Honorare. Dadurch sind Kunstschaffende nicht immer in der Lage, im Alter eine beträchtliche Rücklage zu haben. Eben weil die Berufskategorie der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler pensionsrechtlich nicht ausreichend geschützt ist, bedarf es einer Vorsorgeregelung für Südtirols Kunstschaffende. Mit einer solchen wollen wir zukünftig als Land Südtirol diese Berufsgruppe mit jährlich 500 Euro bei ihrer Rentenabsicherung finanziell unterstützen.
In den vergangenen Monaten habe ich mich immer wieder für eine solche Vorsorgeregelung für unsere freischaffenden Künstlerinnen und Künstler eingesetzt und notwendige Maßnahmen gemeinsam mit meinen zwei Amtskollegen der Deutschen und Ladinischen Kultur in die Wege geleitet. Aber damit eine solche Vorsorgeregelung möglich ist, bedarf es eines sogenannten Landesverzeichnises der Südtiroler Künstlerinnen und Künstler. Ein solches erfasst, wer in die Berufsgruppe Künstlerin, Künstler fällt.
Ein wichtiger Schritt für Kunstschaffende und auf staatlicher Ebene einzigartig
Die Richtlinien für die Führung und die Funktionsweise eines solchen Landesverzeichnisses haben die drei Landesabteilungen für Kultur gemeinsam erarbeitet. Heute (30. August) haben wir in der Landesregierungssitzung diese genehmigt.
Das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler ist ein wichtiger Schritt hin zur sozialen Absicherung für Kunstschaffenden im Alter, zugleich aber auch eine nachhaltige und auf staatlicher Ebene einzigartige Unterstützungsmaßnahme, um Südtirols freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu schützen.
Landesverzeichnis erfasst die Berufskategorie der Künstlerinnen und Künstler
Das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler sieht fünf Kategorien vor: Kunstschaffende aus dem Bereich der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus dem Bereich Musik, Literatur und Film. Um in das neue Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen. Die Richtlinien sehen dabei zwei entscheidende Voraussetzungen vor: Einmal, dass die antragstellende Künstlerin oder der antragstellende Künstler in Südtirol ansässig ist. Zweitens, dass die antragstellende Person in den zwei Jahren vor dem Einreichdatum des Antrags eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten berufsmäßig ausgeübt hat und dies nachweisen kann.