Ich freue mich, Ihnen eine entscheidende Maßnahme vorzustellen, die wir als Landesregierung beschlossen haben, um Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. In den letzten Jahren haben wir bereits Förderprogramme zur Internationalisierung, Digitalisierung, Umweltfreundlichkeit und Lehrlingsausbildung eingeführt. Es ist an der Zeit, uns verstärkt den Bedürfnissen und Herausforderungen der unternehmerisch tätigen Frauen zuzuwenden.
Unser Ziel ist es, das weibliche Unternehmertum in Südtirol zu stärken und Frauen dabei zu unterstützen, Familie und Beruf erfolgreich miteinander zu vereinbaren. Derzeit führen beeindruckende 19,2 Prozent der aktiven gewerblichen Unternehmen in Südtirol Frauen. Diese Zahl zeigt das enorme Potenzial und den Beitrag, den Unternehmerinnen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
Es hat viel Zeit und Engagement gekostet, dieses Regelwerk zu erarbeiten, und die Pandemie hat unsere Arbeiten zweifellos verzögert. Aber endlich ist es soweit. Wir erkennen damit die bedeutende wirtschaftliche und soziale Rolle des weiblichen Unternehmertums an. Und es ist mir ein Anliegen, dass Frauen nicht auf eine selbständige oder unternehmerische Tätigkeit verzichten müssen, nur weil sie diese nicht mit ihren familiären Verpflichtungen vereinbaren können. Denn ich bin fest davon überzeugt: Wirtschaftspolitik ist auch Frauenpolitik.
Künftig haben Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten die Möglichkeit, sich von erfahrenen und professionellen Personen in der Unternehmensführung vertreten zu lassen, wenn sie aufgrund einer Schwangerschaft, Mutterschaft oder der Erziehung von Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen. Bei Mehrlingsschwangerschaften haben sie sogar einen Vertretungszeitraum von bis zu 24 Monaten.
Wir gewähren Förderungen in Form einer De-minimis-Beihilfe mit einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten kann flexibel – also in mehreren Abschnitten genutzt werden. Ich möchte betonen, dass diese Unterstützungsmaßnahme nicht nur für Unternehmerinnen, Selbständige und Freiberuflerinnen in Anspruch genommen werden kann, sondern auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden kann, vorausgesetzt deren Unternehmenssitz befindet sich in Südtirol, sowie von Familienangehörigen, die am Unternehmen beteiligt sind, und von Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit.
Ich ermutige alle betroffenen Frauen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sich um Unterstützung zu bewerben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Familienplanung und beruflicher Erfolg Hand in Hand gehen können.