Heute Vormittag haben wir in der Landesregierung die Integrationsvereinbarung sowie die Kriterien zur Förderung der Integration vor Ort genehmigt. Erstere definiert einen politischen Rahmen, damit Integration mit dem Ziel eines friedlichen Zusammenlebens gelingen kann. Die Beitragskriterien hingegen dienen zur Unterstützung von Projekten zur Integration neuer Mitbürger auf Ebene der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.
Wir vereinbaren Integration
Wenngleich kulturelle Vielfalt in Südtirol noch nicht Normalität ist, so ist Diversität sicherlich eine Realität. Integration ist daher ein gesellschaftliches Anliegen und eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit. Im Wesentlichen geht es mir bei der Definition der neuen Leitlinien um zwei Prinzipien: um das "Fordern und Fördern" sowie um "Integration durch Leistung". Denn: Integration verpflichtet zu Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative!
Der Bereich des Förderns beinhaltet mehrere Aspekte, insbesondere den Bereich Spracherwerb, die Anerkennung von Qualifikationen, die Partizipation und Mitsprache oder die interkulturelle Mediation. Besonders die Angebote an Sprachkursen gilt es noch auszubauen.
Was das Fordern anbelangt, so geht es vor allem darum, Integrationsbereitschaft wertzuschätzen: Zusatzleistungen des Landes, die über die Grundleistungen hinausgehen, sollen in Zukunft an die Integrationsbereitschaft geknüpft werden, die im wesentlichen aus dem Spracherwerb bestehen wird. Im Rahmen der heutigen Sitzung hat mir die Landesregierung den politischen Auftrag erteilt, eine entsprechende Regelung auf juridischer Basis prüfen zu lassen und dann der Landesregierung vorzulegen.
Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses auf lokaler Ebene
Ebenfalls genehmigt haben wir heute die Kriterien für die Beitragsvergabe im Integrationsbereich. Diese beinhalten Angaben zur Art und Verwendung von Beiträgen des Landes, zu den Beitragsbereichen, den förderbaren Vorhaben sowie zu den zulässigen Kosten. Beiträge werden an Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften vergeben, die in ihrem Einzugsgebiet Projekte und Veranstaltungen mit inklusivem Charakter, Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe der Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben, Aktionen und Programme zur Vernetzung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften im Bereich Integration, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung oder Aus- und Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren im Bereich der Integration umsetzen.