Ich halte es für relativ ausgeschlossen, dass in den vergangenen Jahren derart viele Südtirolerinnen und Südtiroler auf einmal und so konzentriert so viele Gedanken auf Grenzübertritte verwendet haben wie in diesem Corona-Jahr. Immer dann, wenn die Infektionszahlen steigen, Länder einen Lockdown oder Teil-Lockdown ausrufen, herrscht bei Bürgerinnen und Bürgern Verunsicherung darüber, ob sie die Grenzen passieren, das Land, die Region oder Provinz verlassen dürfen. So auch wieder im Monat Dezember, verbunden mit dem Wunsch, die Feiertage mit der Familie zu verbringen.
Allgemein gilt derzeit: Bewegungen nach Italien oder nach Südtirol sind nur für Menschen möglich, die einen triftigen Grund für ihre Fahrten nachweisen können. Oftmals ist und bleibt unklar, in welchen Fällen es sich um diese triftigen Gründe handelt. Im Einzelfall entscheidet der Ordnungshüter nach bestem Wissen und Gewissen vor Ort, ob die Bewegung in dieser Corona-Zeit gerechtfertigt ist.
Was gilt nun aber konkret in der Weihnachtszeit und mit Blick auf dem Jahreswechsel? Darf ich kurzerhand zum Weihnachtseinkauf ins DEZ nach Innsbruck fahren? Soll ich meinen Weihnachtsurlaub im Ausland stornieren? Gibt es Einreiseerleichterungen für Paare? Dürfen Oma und Opa, die in Österreich leben, den in Südtirol lebenden Enkelkindern ihre Päckchen persönlich überreichen? Und welche Regelung gilt für Studierende? Solche und ähnliche Fragen rund um die Einreise nach Südtirol oder die Ausreise nach Österreich oder Deutschland erreichen mich viele dieser Tage.
Aufgrund unterschiedlichster Fragen haben wir in den vergangen Tagen die Ein- und Ausreisebestimmungen auch dahingehend studiert und nun versucht, alle Informationen auf einer Seite zusammenzufassen. Die Informationen sind sowohl aus den offiziellen Informationsquellen der Ministerien zusammengetragen als auch mit dem Regierungskommissariat abgestimmt. Und sie werden regelmäßig aktualisiert. Unter dem nachstehenden Link finden sich die Antworten auf häufig gestellte Fragen: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/bewegungsfreiheit-in-italien-und-europa.asp
Länder haben ihre eigenen Einreisebestimmungen
Vorausgeschickt sei, nahezu alle Länder haben in dieser Corona-Krise ihre eigenen Einreisebestimmungen. Unerlässlich ist daher, die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu konsultieren, in welches eine Person einreisen möchte, sowie die Bestimmungen des Ausreiselandes. Wie andere europäische Länder hat auch Italien Ein- und Ausreiseregelungen erlassen. Diese zu treffen, fällt nicht in den Kompetenzbereich von Südtirol, sondern in die staatliche Kompetenz.
Auch regelt die italienische Regierung die Bewegungen von einer Region oder einer Provinz in die jeweils andere. Die staatlichen Vorgaben der möglichen Bewegungen zwischen Regionen und Provinzen, aber auch jene ins Ausland sind somit einzuhalten. Und je nach Corona-Risikoeinstufung durch die staatliche Regierung – rote, orange oder gelbe Zone – sind die Vorgaben in den Regionen oder Provinzen strenger oder lockerer.
Wichtig: Innerhalb der Südtiroler Landesgrenzen gelten die in den Verordnungen des Landeshauptmannes festgelegten Regeln, welche sich an der Corona-Risikoeinstufung ausrichten, aber in manchen Punkten auch abweichen können.
Folgende staatlichen Bestimmungen gelten derzeit für Südtirol
Derzeit sind Bewegungen von einer Region oder Provinz in die andere und in die Nachbarstaaten verboten. Davon ausgenommen sind nur jene Bewegungen aus triftigen Gründen, die nachvollziehbar und glaubhaft zu machen sind: also jene Bewegungen aus Gründen der Notwendigkeit, aus Arbeitsgründen oder aus Gesundheitsgründen. So ist es beispielsweise derzeit den Südtirolerinnen und Südtirolern verboten, in die Provinz Trient zu fahren oder in die Schweiz, nach Österreich, Deutschland oder in andere Länder der Europäischen Union, außer es liegen nachweisbar notwendige Gründe vor, gesundheitliche oder beruflich bedingte Gründe.
Auch sind Besuche von Bekannten, Verwandten und Partnern außerhalb der Landesgrenzen untersagt. Das bedeutet, dass es derzeit nicht möglich ist, die Region oder die Provinz zu überschreiten, um zum Wohnsitz des Lebenspartners zu gelangen.
Von einem Ausreiseverbot befreit sind Studierende, weil das Studium als notwendig erachtet wird.
Einreise nach Südtirol bis 21. Dezember gestattet, aber nur mit negativem PCR- oder Antigen-Test
Eine Einreise nach Italien, nach Südtirol, aus der Schweiz, aus Österreich oder anderen EU-Ländern ist ab dem 10. Dezember und bis zum 21. Dezember 2020 möglich. Um in diesem Zeitraum einzureisen, benötigt man dreierlei: erstens eine ausgefüllte Eigenerklärung, zweitens eine Registrierung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb über das Einreise-Online-Formular und drittens einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der im Ausland erfolgte und maximal 48 Stunden alt ist. Ein solcher Test ist verpflichtend. Hat man einen solchen Test nicht, ist in Italien eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Während dieser ist es vor Ort nicht möglich, die Zeit der Quarantäne mittels eines Negativtestes zu verkürzen. Da der Einreisegrund vom 10. bis zum 21. Dezember nicht relevant ist, eben weil man bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen muss, bedeutet das, dass auch der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin während dieses Zeitraums einreisen kann.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass folgende Personengruppen zwar eine Eigenerklärung bei sich haben sollten, aber keinen PCR- oder Antigen-Test benötigen:
Durchreisende, die sich nicht länger als 36 Stunden in Italien aufhalten
Grenzpendler
Mitarbeitende von italienischen bzw. Südtiroler Unternehmen, die sich nicht länger als 120 Stunden, also fünf Tage, aus beruflichen Gründen im Ausland aufgehalten haben
Studierende, die täglich oder mindestens einmal die Woche zum Studienort pendeln
Regelung der Bewegungen vom 21. Dezember 2020 bis zum 6. Jänner 2021
Für den Zeitraum von 21. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021 wird die Einreise nach Italien und somit auch nach Südtirol nochmals erschwert: In diesem Zeitraum ist es nämlich nicht mehr möglich, sich bei der Einreise mit einem PCR- oder Antigen-Tests auszuweisen. Und die staatliche Regierung verbietet während dieses Zeitraums alle Fahrten in andere Regionen und Provinzen. Man benötigt wieder triftige Gründe, um während des genannten Zeitraums aus der Schweiz, aus Österreich oder einem anderen EU-Land einreisen zu können. Wie gehabt, es sind dies Gründe der absoluten Notwendigkeit, berufliche oder gesundheitliche Gründe. Wer einen solchen Grund nicht nachweisen kann, für den gilt bei der Einreise nach Italien eine 14-tägige-Quarantänepflicht.
Auch ist es auf dem restlichen Staatsgebiet verboten, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar 2021 die eigene Gemeinde zu verlassen. Hierzu wird der Landehauptmann Anfang der kommenden Woche (voraussichtlich am 21. Dezember) eine neue Verordnung unterschreiben, die diesbezüglich von den staatlichen Richtlinien abweicht. In Südtirol soll es nämlich möglich sein, während der Feiertage und zum Jahreswechsel das Gemeindegebiet zu verlassen.
Zusage aus Wien: Südtiroler Studierende dürfen nach den Feiertagen ohne Test zurück an den österreichischen Studienort
Aber was gilt für die Südtiroler Studentinnen und Studenten, wenn sie nach den Weihnachtsferien wieder an ihrem Studienort in Österreich zurückkehren? In Österreich gelten nämlich seit 19. Dezember und bis zum 10. Jänner Beschränkungen. Müssen die Südtiroler Studierenden, wenn sie nach den Feiertagen nach Österreich zurückkehren, in eine 10-tägige Quarantäne?
Nachdem ich mehrfach auf eine Ausnahmeregelung für Südtiroler Studierende gedrängt habe, bekam ich Mitte dieser Woche die Zusage vom Wiener Innenministerium, welches seinerseits mit dem Gesundheitsministerium Rücksprache gehalten hat. Seit dieser Woche zeichnet sich nun auch hierzu eine Lösung ab: Demnach werden die in Österreich Studierenden Südtiroler, die mindestens ein Mal im Monat vom Studienort aus nach Hause fahren, als Berufspendler eingestuft. Als solche müssen sie nach den Feiertagen bei der Einreise nach Österreich keinen negativen Test vorlegen, um die Quarantäne zu vermeiden. Doch Vorsicht: Ob diese Meldung bereits alle Ordnungshüter erreicht hat, ist derzeit fraglich. Aber innerhalb der nächsten Tage sollte die Kommunikation bis in alle Teile durchgesickert sein.
Da sich die Lage aber immer wieder verändern und entwickeln kann, empfehle ich, dass sich jede und jeder laufend über etwaige Änderungen informiert, beispielsweise auf der Landeswebseite http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/bewegungsfreiheit-in-italien-und-europa.asp