In Krisenzeiten Kernleistungen im Bildungswesen sichern

Die Pandemie hat nicht nur die Menschen im Griff, sondern auch den Landeshaushalt. Und dass die Corona-Krise dem Land große Mehrkosten verursacht, ist vielen nicht klar. Infolge der Krise fehlt es dem Land auf der Einnahmeseite an Steuereinnahmen. Gleichzeitig steigen auf der Ausgabenseite die Pflichtausgaben. Wegen des verknappten Haushalts für das Jahr 2021 stehen heuer alle Abteilungen des Landes vor großen Herausforderungen. In der heutigen Sitzung der Landesregierung (27. April) waren wir uns darin einig, dass wir trotz der finanziellen Belastungen und schwierigen Situation, an Kernleistungen festhalten wollen. Dies gilt auch für die Bildungsförderung. Schließlich ist das Recht auf Bildung eine zentrale Aufgabe jedes Gemeinwesens.

Drei Säulen sichern Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung sichert das Land einerseits durch ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Schul- und Bildungssystem und die Bereitstellung der Mittel dafür, für Lehrpersonal, Schulbauten und die Führung der Schulen. Andererseits durch die Organisation und Finanzierung der Unterstützungssysteme für die Bildung. Dazu gehören die kapillar funktionierenden kostenlosen Schülerverkehrsdienste und die Schülerheime in den Hauptortschaften, deren Grundfinanzierung ebenso das Land Südtirol trägt. Zusätzlich übernimmt das Land heuer auch einen Anteil der Elternkosten in den Heimen, wenn Schülerinnen und Schüler zeitweise nicht dort gewohnt haben. Zu guter Letzt gewährt die die öffentliche Hand Zahlungen an Einzelpersonen, an Schülerinnen und Schüler und Studierende. Dies ist ein sozialer Auftrag mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit herzustellen, damit der Zugang zu Bildung auch Studierenden offensteht, die aus wirtschaftlichen Gründen sonst benachteiligt wären.

Der Schwerpunkt liegt auf sozialen Kriterien

Um diesem sozialen Auftrag auch in der derzeit schwierigen finanziellen Situation weiterhin gerecht werden zu können, konzentriert sich die Bildungsförderung auf jene Leistungen, die nach sozialen Kriterien gewährt werden, nämlich die Schülerbeihilfen und die Studienstipendien. Eben weil sich viele Familien in dieser Corona-Krise in einer schwierigeren sozialen Bedürftigkeitslage befinden als bisher, ist auch mit steigenden Zahlen für die Beihilfen und Stipendien zu rechnen, die das Land Südtirol bereitstellen wird. 

Damit diese Kernleistungen zum Ausgleich von sozialen Unterschieden gesichert und weiterhin finanziert werden können, müssen aber auf der anderen Seite vorerst Einschnitte bei anderen Leistungen vorgenommen werden, die nach dem Gießkannenprinzip allen Begünstigten ohne Unterscheidung der sozialen Bedürftigkeit vergeben werden. Vor diesem Hintergrund kann deshalb im Moment für das bevorstehende Schuljahr 2021/22 vorerst kein Bücherscheck für Schülerinnen und Schüler der 3., 4. und 5. Oberstufe zugesichert werden. 

 

Posted on April 27, 2021 .