Am vergangenen Freitag wurde im Landtag das LG Nr. 88/21 zum Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2021 und für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 genehmigt.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung des sogenannten IT-Bonus geschaffen – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Nun sollen in möglichst kurzer Zeit die genauen Modalitäten festgelegt und durch die Landesregierung beschlossen werden, damit dann die Gesuche eingereicht und noch heuer bearbeitet und ausbezahlt werden können. Details in Kürze.