Dank Autonomie Südtiroler Lehrerausbildung Landeszuständigkeit

Seit dem Jahr 2018 kann Südtirol die Lehrerausbildung autonom regeln. Das ist ein autonomiepolitisch bedeutender und einzigartiger Schritt. Zum einen können wir dadurch auf den Fachkräftemangel an Schulen reagieren und diesen absichern. Zum anderen können wir dank dieses autonomen Handlungsspielraums den Besonderheiten der Südtiroler Schule Rechnung tragen. Diese primäre Kompetenz haben wir genutzt und in den vergangenen Jahren ein Ausbildungssystem entwickelt, welches auf Südtirol abgestimmt ist, welches die Praxis in den Mittelpunkt stellt und angehenden Lehrpersonen vor allem dreierlei bietet: Qualität in der Ausbildung, Planbarkeit und Sicherheit. 

Berufsbegleitend zur Lehrbefähigung 

Im Herbst 2020 ist der erste Ausbildungszyklus der neuen Südtiroler Lehrerausbildung für die Sekundarstufe staatlicher Art gestartet: ein berufsbegleitender Ausbildungslehrgang zur Erlangung der Lehrbefähigung für literarische Fächer, die Fremdsprachen sowie Philosophie, Geschichte, Humanwissenschaften und Geografie. Mit dem Schuljahr 2021/2022 beginnt der Lehrgang für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Wettbewerbsklassen sowie jener für Italienisch als Zweitsprache, und mit dem Schuljahr 2022/23 starten zwei weitere Lehrgänge. Die lehrbefähigenden Ausbildungslehrgänge sind an einen Jahresvertrag geknüpft.

Neu: lehrbefähigende Ausbildung für die Grundschule 

Einer der neuen Lehrgänge, welche im Herbst 2022 starten, ist ein Quereinsteiger-Modell. Es bildet die Teilnehmenden zur Klassenlehrerin bzw. zum Klassenlehrer an deutschen und ladinischen Grundschulen aus. Der dreijährige Ausbildungslehrgang ist berufsbegleitend und richtet sich an Personen, die das 30. Lebensjahr erreicht haben, im Besitz eines Abschlussdiploms einer Oberschule oder eines gültigen Studientitels sind und eine mindestens dreijährige allgemeine Berufserfahrung nachweisen können. Vorausgesetzt wird auch, dass Teilnehmende bereits Unterrichtserfahrung an einer Grundschule gesammelt haben. Das Besondere an diesem Lehrgang ist, dass eben auch Personen mit Berufserfahrung in anderen Bereichen am Ausbildungslehrgang teilnehmen können. Wer keine Unterrichtserfahrung an einer Grundschule nachweisen kann, kann diese über ein sogenanntes „Shadowing“ sammeln. 

Neu: Ausbildungslehrgang für Instrumental- und Musikunterricht

Das zweite Ausbildungsmodell erstreckt sich berufsbegleitend über zwei Schuljahre und richtet sich an Lehrpersonen für den Instrumental- und Musikunterricht, die an deutschen und ladinischen Mittel- oder Oberschulen und/oder an den Musikschulen des Landes unterrichten. Zulassungsvoraussetzungen für diesen Lehrgang sind: ein für die entsprechende Wettbewerbsklasse gültiger Studientitel sowie ein befristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestausmaß von sechs Unterrichtsstunden an Schulen staatlicher Art oder acht Wochenstunden an einer Musikschule. 

Mit dem positiven Abschluss der Ausbildungslehrgänge erhalten die Teilnehmenden die Lehrbefähigung. Diese ist Grundvoraussetzung für eine Festanstellung, für die sogenannte Stammrolle. 

Posted on September 3, 2021 .