Gemeinsam mit dem österreichischen Innenminister und dem Bildungsminister haben wir eine Regelung getroffen, sodass Südtiroler Studierende ab nun an ihren österreichischen Studienort können.
Kultur im digitalen Exil – sie lebt und bewegt
Fast zeitgleich mit Covid-19 hat sich die Kulturszene neu erfunden und all ihre Projekte in die digitale Welt gehievt – mit Erfolg. Hier der 7. Teil der kulturellen Hausapotheke mit den Tipps eines brummenden Kulturbetriebs aus dem digitalen Exil.
400 Laptops und Tablets für den Fernunterricht
Dank der Deutschen Bildungsdirektion und der Stiftung Südtiroler Sparkasse gehen neue Leihgeräte an Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Ein Beitrag für eine chancengerechte Bildung.
Kultur ist kein dekoratives Accessoire – auch nicht im Schatten des Virus
Dass Kultur auch unter Quarantäne ihrer gesellschaftlichen Bestimmung gerecht wird, beweist sie jeden Tag aufs Neue: mit einer Vielzahl an Projekten, die Kulturschaffende im Schatten des Virus seit Wochen in die digitale Welt hieven. Hier Nr. 6 der kulturellen Hausapotheke.
#NeustartSüdtirol: Corona-Maßnahmen für den Kulturbereich
Mehrere Maßnahmen des Landes sollen Kulturvereinen und Kulturschaffenden bei der Überbrückung der Corona-Zeit helfen und zum Neustart befähigen.
Was die Ausnahmesituation für die Ausbildung der Lehrlinge bedeutet
Bei Jugendlichen mit Lehrvertrag tauchen durch die Corona-Krise entscheidende Fragestellungen auf. Das Ergebnis meiner Aussprache mit der ASGB-Spitze: Wir arbeiten an Lösungen.
Livestatement zu den neuen Maßnahmen
Unbürokratische Zuschüsse: Ab heute Ansuchen für Kleinbetriebe
Kleinunternehmer können ab heute Nachmittag unbürokratisch für die Zuschüsse ansuchen. Die Landesabteilung Wirtschaft rechnet mit rund 20.000 Ansuchen.
23. April: Der Welttag des Buches findet auch heuer statt, nur anders!
Trotz Schließung bieten die Schulbibliotheken unseres Landes den Nutzerinnen und Nutzern ein vielfältiges Angebot.
Im Rampenlicht
Popmusik für Kinder, Südtiroler, die dichten und Rockklassiker im Wohnzimmer: Was Südtirols Künstler und Kulturschaffende bieten.
Weiterer Schritte zum Neustart der Wirtschaft
Mit der neuen Verordnung, Nr. 21, vom 18. April wollen wir zusätzliche Spielräume schaffen: Damit ist der Weg frei für zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten. Eine Bestimmung über die Nutzung der Radwege ist auch enthalten.
Zuschüsse für Kleinunternehmen
Hier die Pressemitteilung:
Nach dem grünen Licht aus dem Landtag hat die Landesregierung in ihrer heutigen Abendsitzung die Grundlage dafür geschaffen, dass die Südtiroler Kleinbetriebe aus allen Sektoren Zuschüsse erhalten.
Die Südtiroler Landesregierung hat heute (15. April) Abend nach der Sitzung des Südtiroler Landtags Hilfen für die heimischen Kleinunternehmen zugesichert. Um diese Hilfen beschließen zu können, musste der Südtiroler Landtag zuvor den Weg dafür frei machen, indem er im Landesgesetz des Jahres 1997 zur "Förderung der gewerblichen Wirtschaft" mit einem Zusatzabsatz auch die "Möglichkeit von spezifischen Unterstützungen in Notfall- und Krisensituationen vorsieht." Auf Grundlage dieser gesetzlichen Voraussetzung hat die Landesregierung noch am Abend die Zuschüsse für Kleinunternehmen aus den verschiedenen Sektoren, denen in der Corona-Krise die Umsätze fehlen, genehmigt. Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher "war es für uns wichtig, unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes auch gleich in die Umsetzung zu gehen und die nun möglichen Kriterien für diese Kapitalbeiträge zu beschließen. Ich danke allen Beteiligten, die dieses schnelle Vorgehen möglich gemacht haben. "Landesrat Philipp Achammer und Landesrat Arnold Schuler halten es für wichtig, Kleinbetriebe in die Lage zu versetzen, für ihre laufenden Verpflichtungen aufkommen zu können. Sie sind überzeugt, dass kleine Betriebe nun "schnell und einfach um die Zuschüsse ansuchen können. Klar sind diesbezüglich auch die Voraussetzungen, die die Betriebe erfüllen müssen. "Anrecht auf die Zuschüsse haben Freiberufler und Selbständige, Einzelunternehmen, aber auch Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder eine gastgewerbliche Tätigkeit sowie eine Privatzimmervermietung ausüben. "Kein Sektor wird dabei ausgeschlossen", sagte Landesrat Schuler nach der Sitzung der Landesregierung und betonte: "Die Zuschüsse greifen neben den herkömmlichen Sektoren auch im Tourismus- und Landwirtschaftssektor. Allerdings unterliegen die Unterstützungsmaßnahmen dort spezifischen Richtlinien. "Umsatzrückgang, Tätigkeitszeitpunkt und weitere Voraussetzungen Berechtigt sind all jene Betroffenen, die aufgrund der Corona-Krise einen signifikanten Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent verzeichnet und ihre Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen haben. Ausschlaggebend, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, ist auch das besteuerbare Einkommen, das für das letzte verfügbare Geschäftsjahr erzielt wurde, sowie die Erreichung eines Mindestumsatzes von 10.000 Euro. Dabei dürfen bedürftige Kleinunternehmer die Anzahl von bis zu fünf Beschäftigten nicht überschreiten, wobei Lehrlinge nicht zu berücksichtigen sind. Für Antragsteller, die ihre Tätigkeit 2019 begonnen haben, ist der Nachweis eines Umsatzrückganges nicht erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1.000 Euro pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben. "Wir wollen, dass Hilfen schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie benötigt werden", sagte Landesrat Achammer, "um ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, Verschuldungen einzuschränken und die Arbeitsplätze zu sichern." Gleichzeitig würde dadurch auch die Voraussetzung für einen sofortigen Neustart nach einer schrittweisen Öffnung der Tätigkeiten garantiert. Einreichfrist bis 30. September Die Anträge für die Zuschüsse müssen bis 30. September 2020 eingereicht werden. Hierfür hat die Landesabteilung Wirtschaft alle Kleinunternehmen aufgerufen, sich eine digitale Identität (SPID) zuzulegen, um in Kürze für die Zuschüsse ansuchen zu können. Die Ansuchen können vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch von einer dazu delegierten Person eingereicht werden. Dazu ist es nötig, sich im persönlichen Bereich myCIVIS unter "Mein Profil" eine Vollmacht zu erstellen. Auch dafür ist eine digitale Identität (SPID) notwendig. Weitere Informationen und einen Überblick zu allen Fördermaßnahmen gibt es auf dem Portal #NeustartSüdtirol auf der Internetseite des Landes Südtirol.
Ein Applaus vom Sofa aus
In der vierten Folge unserer kulturellen Hausapotheke wollen wir für weiteren geistigen Energienachschub sorgen.
Kauf lokal und zeige Solidarität
Heimische Einzelhändler nutzen die Krise, ihre Geschäftstätigkeit ins Digitale zu hieven. Gemeinsam mit Landesrat Schuler appellieren wir, beim Einkauf auf lokale Betriebe zu setzen.